Imperiales Weihnachtsedikt: Trumpius Caesar schenkt dem Reich zwei Tage Ruhe
IMPERIALES FESTTAGS-EDIKT
DES TRUMPIUS CAESAR MAXIMUS
Über die feierliche Schließung der Bundesämter an den Hochheiligen Tagen vor und nach dem Fest des Glorreichen Weihnachtsbaums
(Erlassen am XVIII. Tage des Monats December im Jahre MMXXV)
Im Namen der Verfassung, der Gesetze, des gesunden Menschenverstands
und meiner unvergleichlichen Autorität als
TRUMPIUS CAESAR MAXIMUS,
Oberster Lenker, Erster Verhandler,
Hüter des Festtagsfriedens und
Großmeister der freien Tage,
wird hiermit verkündet und mit goldener Tinte verordnet:
Artikel I – Vom Reichsweiten Niederlegen der Aktentaschen
Alle exekutiven Ministerien, Ämter, Unterämter, Überämter, Zwischenämter, Formularverwaltungsstellen und sonstigen Bundesbehörden des Großen Föderalen Reiches seien geschlossen am
Mittwoch, dem XXIV. December MMXXV,
sowie am
Freitag, dem XXVI. December MMXXV –
also am Tage vor und am Tage nach dem Hochfest der Weihnacht.
An diesen Tagen seien die Bediensteten des Reiches ehrenvoll vom Dienst entbunden, die Stempel ruhen gelassen und die E-Mails in würdevoller Stille ignoriert.
Artikel II – Von den Unermüdlichen, die dennoch dienen müssen
Die Statthalter, Präfekten und Behördenoberhäupter mögen jedoch mit staatsmännischer Schwere entscheiden, dass einzelne Festungen der Bürokratie – oder Teile davon – geöffnet bleiben müssen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn es um
die Sicherheit des Reiches,
die Verteidigung der Nation,
oder sonstige unaufschiebbare Staatsnotwendigkeiten geht.
Die betroffenen Beamten seien dafür besonders zu würdigen, mindestens innerlich, optional mit Kaffee.
Artikel III – Von Lohn, Muße und imperialer Auslegung
Die genannten Tage, der XXIV. und der XXVI. December, gelten kraft dieses Edikts als vollwertige imperiale Feiertage im Sinne aller ehrwürdigen Gesetze, Verordnungen und Paragraphen, die sich mit Bezahlung, Urlaub, Freizeit, Zeitausgleich und administrativer Milde befassen.
Kurz gesagt:
Es wird bezahlt.
Und zwar korrekt. Großzügig. Gesetzeskonform. Wie es sich für ein Imperium gehört.
Artikel IV – Vom Hüter des Personals
Der Oberdirektor der Kaiserlichen Personalverwaltung (in profanen Kreisen auch „Office of Personnel Management“ genannt) möge alles Nötige tun, um dieses Edikt mit Formularen, Rundschreiben und wohlmeinender Entschlossenheit umzusetzen.
Artikel V – Von den ewigen Fußnoten der Macht
- Dieses Edikt mindert in keiner Weise die rechtmäßige Autorität der Behörden oder ihrer Leiter – sie dürfen sich weiterhin wichtig fühlen.
- Die heiligen Aufgaben des Hüters der Schatztruhen und Zahlenkolonnen (auch bekannt als Haushalts- und Budgetwesen) bleiben unberührt.
- Dieses Edikt erschafft keinen einklagbaren Anspruch, keine metaphysischen Rechte und keine juristische Eintrittskarte für Klagen gegen das Reich.
- Die Kosten der feierlichen Verkündung dieses Edikts trägt – wie es sich gehört – die Personalverwaltung selbst.
Gegeben im Weißen Haus,
dem Palast der Entscheidungen,
am XVIII. Tage des Monats December,
unter dem Zeichen des goldenen Adlers,
im Jahre MMXXV.
TRUMPIUS CAESAR MAXIMUS
(Donaldus J. Trumpus)
Imperator der Feiertage
und Beschützer der verlängerten Wochenenden