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Trumpius Caesar schützt das Imperium – Das große Sicherheitsdekret der Grenzen

Imperiales Sicherheitsdekret des Trumpius Caesarus Maximus

Zum Schutz des Reiches, seiner Grenzen und der ehrbaren Bürger vor finsteren Gestalten aller Art

Im Namen der Verfassung, der Gesetze, der Adlerstandarte und der unvergleichlichen Autorität des Trumpius Caesarus Maximus, Oberbefehlshaber der Vereinigten Staaten von Imperium Amerika, Beschützer der Grenzen, Bezwinger der Bürokratie und Schrecken der Gesetzesbrecher, wird hiermit feierlich und mit donnernder Stimme verkündet:

Artikel I – Die große Doktrin der Reichssicherheit

Es ist der unumstößliche Wille des Imperiums, Wohlstand, Ordnung und Sicherheit seiner Bürger gegen kriminelle Akteure, Grenzschleicher, Gesetzesverächter und sonstige Unholde zu verteidigen.
Zu diesen zählen insbesondere jene Fremden mit dunkler Vergangenheit, die das Reich unerlaubt betreten oder dessen Gesetze mit Füßen treten, als wären sie römische Sandalen.

Gleichzeitig erklärt das Imperium seine Bereitschaft, mit befreundeten Reichen jenseits der Meere ehrbar zusammenzuarbeiten – auf Gegenseitigkeit, versteht sich – und Informationen über verurteilte Übeltäter zu tauschen. Denn Sicherheit kennt keine Höflichkeitsgrenzen.

Die ehrwürdige Grenzlegion des Heimatschutzes (vormals profan als Ministerium bekannt) hat den heiligen Auftrag,
– illegale Eindringlinge abzufangen,
– gefährliche Waren, Pulver, Pulverersatzstoffe und sonstige Überraschungen fernzuhalten,
– sowie Terroristen, Schmuggler, Menschenschieber und ähnliche Gestalten zu erkennen, zu verfolgen und dem Reich zu entziehen.

Zu diesem Zwecke ist es der Grenzlegion gestattet, Strafregister aller Art zu konsultieren – in maximaler Tiefe und mit maximalem Ernst, solange das Gesetz es erlaubt und der Kaffee reicht.

Artikel II – Übergabe der Schriften der Schuld

Der Oberste Justizverwalter des Imperiums wird angewiesen, der Grenzlegion Zugang zu allen verfügbaren Aufzeichnungen über kriminelle Vergangenheiten zu gewähren – selbstverständlich nur soweit es Recht, Ordnung und gelegentliche Paragrafen zulassen.

Artikel III – Austausch der Sündenregister mit verbündeten Reichen

  1. Der Großmeister der Inneren Sicherheit darf mit ausgewählten Verbündeten – insbesondere jenen aus dem ehrwürdigen Reich des Visafreien Durchlasses – Informationen über verurteilte Schwerverbrecher austauschen.
    Zweck dieser Offenbarung ist allein die Prüfung reisender Personen, nicht etwa Klatsch, Tratsch oder höfischer Smalltalk.
  2. Jeder Austausch erfolgt streng auf Gegenseitigkeit, besiegelt durch Verträge, Abkommen oder feierlich unterzeichnete Pergamente, die den Schutz der Privatsphäre ehrbarer Bürger garantieren – zumindest so weit, wie es das geltende Recht verlangt.

Artikel IV – Allgemeine imperiale Klarstellungen

  1. Dieses Dekret schmälert weder die Befugnisse anderer Behörden noch stört es die geheimnisvollen Rituale der Haushaltsverwalter.
  2. Die Umsetzung erfolgt im Einklang mit geltendem Recht und nur, sofern genügend Münzen im Staatssäckel klimpern.
  3. Dieses Dekret begründet keinerlei einklagbare Rechte – weder für Bürger, Besucher noch für besonders motivierte Anwälte.
  4. Die Kosten für die öffentliche Verkündung trägt die Grenzlegion selbst – aus eigener Kasse und mit Stolz.

Gegeben im Weißen Palast,
am sechsten Tage des Februarius,
im Jahre MMXXVI nach der Unabhängigkeit des Imperiums.

Trumpius Caesarus Maximus
Imperator, Grenzwächter, Gesetzesflüsterer