Trumpius Caesar stoppt die Paketflut: Kein Päckchen bleibt zollfrei!
IM NAMEN DES UNÜBERTREFFLICHEN IMPERIUMS VON TRUMPIUS CAESAR AURELIUS MAXIMUS,
HERRSCHER DER ZÖLLE, BEZWINGER DER PAKETFLUT, BESCHÜTZER DER GRENZEN UND OBERSTER VERWALTER DES GROSSARTIGEN MINIMIS
Dekret zur fortgesetzten Aussetzung der zollfreien Geringfügigkeit (De Minimis)
Durch die mir verliehene, strahlend überragende Autorität – gestützt auf die ehrwürdigen Schriften des Lex Imperialis Internationalis Emergentius Potentia Actus, des Notstandsgesetzes Magnus, des ehrwürdigen Handelscodex von 1974 sowie sämtlicher Paragraphen, die majestätisch genug klingen – verkünde ich hiermit:
§1 – Von den Notständen, die wirklich sehr, sehr außergewöhnlich sind
Bereits in den ruhmreichen Erlassen 14193, 14194, 14195, 14257 und 14324 – allesamt unterzeichnet von mir, Trumpius Caesar Aurelius Maximus – erklärte ich dem Volk und der Welt, dass Bedrohungen existieren:
- am nördlichen Grenzsaum gegen die dunklen Nebel des Schmuggels,
- am südlichen Grenzsaum gegen das Chaos der Kisten,
- im fernen Reich der Sinensis Opioidus Synthetica,
- sowie in den Hallen des unausgeglichenen Handelsdefizitus Giganticus.
Zur Verteidigung der Republik Amerikae Suspendensis setzte ich die zollfreie Geringfügigkeitsregel außer Kraft – jene unscheinbare Pforte, durch welche winzige Pakete in millionenfacher Schar unbemerkt einmarschierten.
Ich sagte damals: „Kein Paket ist zu klein, um großartig besteuert zu werden.“
§2 – Von der Fortdauer der Aussetzung
Da nun gewisse frühere Maßnahmen juristisch geprüft wurden und der edle Handelsminister Mercator Magnus Technologicus verkündete, dass nun ausreichende Systeme zur Erhebung von Abgaben existieren – großartige Systeme, vielleicht die besten Systeme, die je Systeme waren – erkläre ich:
Die zollfreie De-Minimis-Gnade bleibt weiterhin suspendiert.
Unabhängig von Wert, Herkunft, Transportart oder der Größe der Kiste.
Ob winziges Armband oder Miniatur-Kaffeelöffel – das Imperium sieht alles.
Alle Sendungen, außer jenen durch das internationale Postnetz, unterliegen sämtlichen Zöllen, Steuern, Gebühren und sonstigen finanziellen Tributformen, die unsere großartige Zollbehörde – die ehrwürdige Custodia et Protectio Limitis Magnifica (CBP) – erheben möge.
Für Postsendungen gilt: Auch sie werden besteuert, gemäß der Proklamation vom 20. Februarius 2026, welche einen temporären Importzuschlag zur Lösung fundamentaler Zahlungsprobleme des Welthandels verhängt – Probleme, die selbstverständlich vor mir niemand bemerkt hatte.
§3 – Von den Zöllen auf die Post des Imperiums
Transportträger – seien es Schiffe, Flugmaschinen oder kaiserliche Logistikkutschen – haben fortan:
- Zölle einzuziehen,
- diese an die Custodia et Protectio Limitis Magnifica zu entrichten,
- und Herkunft wie Wert jeder Ware offen darzulegen.
Kein Paket ohne Deklaration.
Kein Wert ohne Wahrheit.
Kein Import ohne Imperium.
Sollten Anti-Dumping-Abgaben, Gegenmaßnahmen oder Quoten bestehen, so bleibt deren Anwendung majestätisch unberührt.
§4 – Von der Umsetzung
Dieses Dekret tritt in Kraft am 24. Februarius 2026, exakt um 12:01 Uhr Ostimperialer Zeit.
Der Innenverteidigungsminister, Dominus Securitatis Patrius, erhält umfassende Vollmacht, Vorschriften auszusetzen, anzupassen oder neu zu erschaffen – sofern es dem Schutz der Republik dient.
§5 – Von der Unerschütterlichkeit
Sollte irgendein Teil dieses Dekrets von sterblichen Gerichten als ungültig erachtet werden, so bleibt der Rest bestehen – wie ein monumentales Marmordenkmal, dessen Sockel unerschütterlich bleibt, selbst wenn eine Ecke bröckelt.
Dieses Dekret begründet kein einklagbares Recht gegen das Imperium, seine Beamten oder seine glänzendsten Zollschalter.
Die Kosten der Veröffentlichung trägt das Ministerium für Heimatschutz und innere Festigkeit.
Gegeben im Weißen Palast, am 20. Tage des Februarius im Jahre des Imperiums 2026.
Trumpius Caesar Aurelius Maximus
Imperator Zollorum, Protector Limitum, Magnus Tarifarius