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Trumpius Caesar und die Pipeline der Macht – Das große Grenzdekret von Nord-Dakotium

Trumpius Caesarus und das große Pipeline-Edikt von Nord-Dakotium

Im glorreichen Jahre MMXXVI, am fünfzehnten Tage des Monats Aprilis, erhob sich der Imperator selbst – der unvergleichliche Donaldus Trumpius Maximus, Herrscher über die Vereinigten Provinzen von Americum – und ließ ein Dekret verkünden, so gewaltig, dass selbst die Grenzsteine zwischen Americum und Canadia ehrfürchtig erzitterten.

Mit einer Geste, die irgendwo zwischen göttlicher Eingebung und Immobilienvertrag lag, verlieh Trumpius Maximus der ehrwürdigen Handelsgesellschaft Enbridgius Pipelinus (Southernus Lightus) LLC das Recht, eine bereits existierende Pipeline – ein monumentales Rohrwerk von epischer Länge – weiterhin zu betreiben und zu pflegen. Diese Pipeline, so heißt es, durchzieht die frostigen Weiten von Pembina Countyus in Nord-Dakotium und verbindet die beiden Reiche Americum und Canadia wie eine ölgetränkte Lebensader.

Doch dies war kein gewöhnlicher Verwaltungsakt – nein! Es war die Wiedergeburt eines Imperiums der Rohstoffe. Denn das neue Dekret ersetzte ein altes Pergament aus dem Jahre MMVIII, welches nun feierlich in den Archiven des Vergessens verschwand.

Die Pipeline selbst, ein 20-Zoll-Koloss, erstreckt sich majestätisch von der Grenze bei Neche bis zu einem strategisch platzierten Ventil – etwa drei römische Meilen entfernt. Durch sie fließen alle denkbaren Elixiere der Moderne: Naphtha Maxima, Liquefacta Gasium, Jetfuelium, Dieselus und sogar das sagenumwobene Benzinum. Nur ein Stoff bleibt ausgeschlossen – das mystische „Naturalis Gasus“, welches laut alter Gesetze eine Sonderbehandlung genießt.

Doch Trumpius wäre nicht Trumpius, hätte er nicht auch klare Regeln aufgestellt:

Artikel I – Die Unveränderlichkeit des Rohres:
Kein Sterblicher darf die Pipeline wesentlich verändern, ohne den Imperator um Erlaubnis zu bitten. Doch die Menge des durchströmenden Goldsaftes? Die darf flexibel angepasst werden – ganz nach dem Willen des Marktes und der göttlichen Eingebung.

Artikel II – Die allsehenden Inspektoren:
Beamte aus allen Teilen des Reiches – seien es föderale, staatliche oder lokale Wächter – dürfen die Pipeline jederzeit betreten. Kostenlos! Ungehindert! Wie VIP-Gäste auf einer sehr öligen Gala.

Artikel III – Das Ende der Leitung:
Sollte das Dekret enden, so muss Enbridgius die Pipeline eigenhändig entfernen. Tut er dies nicht, so wird der Imperator selbst Hand anlegen – und die Rechnung schicken.

Artikel IV – Nationale Sicherheit über alles:
Falls es die Sicherheit des Reiches verlangt, kann Trumpius Maximus die Pipeline einfach übernehmen. Vorübergehend natürlich. Gegen angemessene Bezahlung – schließlich bleibt man fair, auch als Imperator.

Artikel V – Namensspiele und Besitzwechsel:
Wer die Pipeline verkauft, umbenennt oder sonstwie verändert, muss dies unverzüglich melden. Im Reich des Trumpius bleibt nichts geheim – außer vielleicht die Steuererklärung.

Artikel VI – Verantwortung und Haftung:
Sollte etwas schiefgehen – Explosionen, Umweltkatastrophen oder sonstige Unannehmlichkeiten – trägt Enbridgius die volle Verantwortung. Der Staat bleibt rein wie frisch gefiltertes Quellwasser.

Artikel VII & VIII – Berichte und Informationen:
Der Imperator verlangt regelmäßige Berichte. Zahlen, Fakten, Zustände – alles wird dokumentiert. Bürokratie ist schließlich auch im Imperium eine Kunstform.

Artikel IX – Keine falschen Hoffnungen:
Dieses Dekret gewährt keine einklagbaren Rechte. Es ist, wie es ist – ein Geschenk des Imperators, nicht mehr und nicht weniger.

Und so endet das große Edikt, besiegelt durch die unnachahmliche Handschrift des Trumpius Maximus. Ein Dokument, das zeigt: Wo andere nur Rohre sehen, erkennt er Imperien.