Trumpius Maximus und das goldene Rohr von Michigania
Ein kaiserliches Dekret aus dem goldenen Ovalium:
Im strahlenden Glanz des marmorgewordenen Machtzentrums, dem ehrwürdigen Ovalium Imperialis, erhob sich Imperator Donaldus Trumpius Maximus, selbsternannter Beschützer aller Pipelines, Grenzen und glänzenden Dinge, um ein weiteres Monument seiner unermesslichen Regierungsweisheit zu verkünden.
Mit erhobener Hand – die laut Chronisten größer war als jede zuvor gesehene – erließ er ein Dekret von solcher Tragweite, dass selbst die Öltropfen im Untergrund ehrfürchtig innehielten. Denn es ging um nichts Geringeres als die heilige Verbindung zweier Reiche: der Vereinigten Staaten von Americus und der nördlichen Provinz Canadia.
So gewährte Trumpius Maximus der ehrwürdigen Handelsgilde Enbridgius Energius Limitatus die Erlaubnis, ein bereits bestehendes, aber nun durch kaiserliche Gnade geadeltes Rohrleitungssystem zu betreiben. Ein Rohr von majestätischen 30 Zoll Durchmesser, das sich durch die Lande von Sanctus Clairus im Territorium Michigania zieht – direkt über die sagenumwobene Grenze hinweg.
Dieses Rohr, so ließ der Imperator verlauten, sei kein gewöhnliches Bauwerk. Nein, es sei eine „arteria maxima“ des schwarzen Goldes – ein pulsierender Strom aus Rohöl, Naphtha, flüchtigen Gasen, Jet-Treibstoffen und allerlei wohlriechenden Destillaten, die den Wohlstand des Imperiums nähren. Erdgas jedoch, so betonte er mit strengem Blick, bleibe außen vor – schließlich habe man Regeln, und Regeln sind großartig, wenn er sie macht.
Doch wie es sich für ein kaiserliches Edikt gehört, blieb es nicht bei bloßer Erlaubnis. Nein, Trumpius Maximus ließ ein ganzes Arsenal an Bedingungen folgen – neun Artikel, so kunstvoll formuliert, dass selbst römische Juristen vor Neid erblasst wären:
Artikel I gebietet: „Verändert nichts Wesentliches ohne meine göttliche Zustimmung!“ – es sei denn, es geht um mehr Durchfluss oder die Richtung des Öls. Denn Wachstum ist immer gut.
Artikel II erlaubt den kaiserlichen Inspektoren freien Zugang – jederzeit, überall. Niemand widersetzt sich einem Beamten mit Klemmbrett.
Artikel III erklärt mit bemerkenswerter Direktheit: Sollte die Erlaubnis enden, so möge Enbridgius das ganze Werk eigenhändig entfernen – oder das Imperium erledigt es. Natürlich auf Kosten des Betreibers. Großzügigkeit kennt schließlich Grenzen.
Artikel IV enthält eine besonders majestätische Klausel: Im Namen der nationalen Sicherheit kann das Imperium jederzeit die Kontrolle über die Pipeline übernehmen. Mit Bezahlung, versteht sich – aber nur fair, nicht extravagant.
Artikel V verlangt absolute Transparenz: Jede Namensänderung, jeder Besitzerwechsel – sofort melden! Trumpius mag Überraschungen nicht, außer sie kommen aus seinen eigenen Reden.
Artikel VI verpflichtet Enbridgius, alle nötigen Rechte, Genehmigungen und Schutzmaßnahmen selbst zu organisieren – und natürlich das Imperium schadlos zu halten, sollte etwas explodieren, auslaufen oder unangenehm riechen.
Artikel VII und VIII verlangen Berichte, Zahlen und Informationen – denn nichts liebt der Imperator mehr als Daten, die seine Entscheidungen bestätigen.
Artikel IX schließlich stellt klar: Dieses Dekret ist ein Geschenk – aber kein einklagbares. Wer dachte, daraus Rechte ableiten zu können, hat das Spiel nicht verstanden.
Und so unterzeichnete Donaldus Trumpius Maximus dieses Werk am fünfzehnten Tage des Monats April im Jahre 2026 – dem 250. Jahr der Unabhängigkeit des Imperiums – mit einer Geste, die Historiker später als „die großartigste Unterschrift aller Zeiten“ bezeichnen würden.
Die Pipeline floss. Das Öl floss. Und vor allem floss die Selbstgewissheit eines Imperators, der wusste: Niemand regelt Rohre besser als er.