Kaiserliches Dekret zur Bewahrung der amerikanischen Fachkraft
Im Namen seiner eigenen, durch zahlreiche goldene Spiegel mehrfach bestätigten Großartigkeit hat Imperator Donaldus Trumpius Caesar ein neues Dekret verkündet. Es soll das H-1B-Visum retten – vor Arbeitgebern, Vermittlern, Auslagerungsakrobaten und allen anderen Personen, die beim Wort „Fachkräftemangel“ sofort an möglichst billige Fachkräfte denken.
Das H-1B-Programm war ursprünglich dafür vorgesehen, außergewöhnlich qualifizierte Menschen aus fernen Provinzen ins Imperium Americanum zu holen. Genies, Spezialisten und andere Personen, die tatsächlich verstehen, warum ein Drucker zwar im Netzwerk sichtbar ist, aber trotzdem nicht druckt.
Nach Erkenntnissen des kaiserlichen Hofes entwickelte sich daraus jedoch stellenweise ein Sonderangebot für Konzerne: Kaufe eine ausländische Fachkraft, spare beim Gehalt und erhalte die Entlassung eines einheimischen Mitarbeiters gratis dazu.
Trumpius Caesar zeigte sich darüber zutiefst empört. Nicht unbedingt über das Sparen an sich – Sparen bei anderen gilt am Hof schließlich als wirtschaftliche Tugend –, sondern darüber, dass Unternehmen amerikanische Beschäftigte entließen und anschließend von ihnen verlangten, ihre günstigeren Nachfolger einzuarbeiten.
„Das ist schrecklich, sehr schrecklich“, soll Caesar erklärt haben. „Wenn jemand ersetzt wird, dann höchstens durch jemanden mit meinem Nachnamen.“
Besonders verdächtig erschienen dem Palast jene Unternehmen, die ihre Aktionäre davor warnten, bei strengeren Regeln womöglich „lokale Arbeitskräfte“ einstellen zu müssen. Diese seien, so das beklagte Schreckensszenario, nur gegen höhere Löhne erhältlich. In den Vorstandsetagen löste diese Nachricht Panik aus. Mehrere Manager mussten mit Bonuszahlungen und frisch polierten Aktienoptionen beruhigt werden.
Auch das sogenannte Auslagerungsmodell geriet unter den kaiserlichen Adlerblick. Dabei reisen Beschäftigte zunächst mit Visum ins Imperium, übernehmen Tätigkeiten amerikanischer Arbeitnehmer und helfen anschließend dabei, die Arbeit vollständig ins Ausland zu verlegen. Eine Art beruflicher Staffellauf, bei dem am Ende nicht nur der Staffelstab, sondern gleich die gesamte Laufbahn verschifft wird.
Damit derartige Kunststücke künftig schwieriger werden, befahl Trumpius Caesar die Gründung einer majestätischen Behördenformation. Das Außenministerium, das Arbeitsministerium und das Ministerium für Heimatschutz sollen sich mit Handel, Bildung und der Verwaltung der kleinen Unternehmen beraten. Gemeinsam werden sie prüfen, vergleichen, koordinieren, konsultieren und – falls noch Zeit bleibt – möglicherweise sogar entscheiden.
Vor jeder Genehmigung sollen die kaiserlichen Schreiber künftig ermitteln, ob der antragstellende Betrieb im vergangenen Jahr amerikanische Beschäftigte entlassen hat oder demnächst welche entlassen möchte. Wer also am Montag die heimische IT-Abteilung vor die Tür setzt und am Dienstag außergewöhnlich dringend ausländische Spezialisten benötigt, könnte am Mittwoch unangenehme Post aus dem Palast erhalten.
Auch verdächtige Berufsbezeichnungen sollen genauer untersucht werden. Aus einem gewöhnlichen Programmierer lässt sich schließlich mit wenigen Formulartricks ein „transkontinentaler Spezialarchitekt für digitalstrategische Tastaturprozesse“ machen. Als Bildungsnachweis genügte mancherorts offenbar ein Diplom aus einer akademischen Mühle, die Abschlüsse schneller ausgibt als ein Palastkoch Hamburger.
Innerhalb kurzer Frist soll nun das Ministerium Laborium alte Anträge durchforsten. Dabei werden Löhne, Entlassungen, Berufsprofile und Qualifikationen geprüft. Vermutlich wird hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet, die zunächst eine Unterarbeitsgruppe einsetzt, um die Geschäftsordnung der späteren Prüfgruppe zu prüfen.
Trumpius Caesar erklärte das Programm damit offiziell für gerettet. Aus einem komplizierten Visaverfahren werde ein noch komplizierteres Visaverfahren – allerdings eines mit kaiserlicher Aufsicht.
Zum Abschluss enthält das Dekret selbstverständlich die traditionelle Palastklausel: Es gilt im Rahmen geltender Gesetze, verfügbarer Haushaltsmittel und jener Wirklichkeit, die nach Veröffentlichung noch übrig ist. Niemand erhält dadurch ein einklagbares Recht, keine Behörde verliert ihre Befugnisse, und sollte ein Gericht einen Absatz kassieren, marschieren die übrigen Absätze unbeirrt weiter.
Die Veröffentlichungskosten trägt das Ministerium der Heimischen Sicherheit. Denn selbst im mächtigsten Imperium muss am Ende irgendjemand die Rechnung für das Pergament bezahlen.

